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NIS2-Glossar

NIS-2-Richtlinie

Definition

Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist die grundlegend überarbeitete EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, die im Dezember 2022 in Kraft trat und bis Oktober 2024 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen war. Sie erweitert den Anwendungsbereich der Vorgänger-NIS-Richtlinie erheblich: von sieben auf 18 regulierte Sektoren und von wenigen Hundert auf Zehntausende betroffene Unternehmen in der gesamten EU. Die Richtlinie harmonisiert Meldepflichten, Mindestanforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Sanktionsrahmen EU-weit verbindlich und schafft damit erstmals einen einheitlichen europäischen Cybersicherheitsstandard.

Rechtsgrundlage

Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 333/80) und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat dies durch das NIS2UmsuCG getan. Die Richtlinie selbst hat keine unmittelbare Wirkung gegenüber Unternehmen — allein das nationale Umsetzungsgesetz schafft durchsetzbare Rechte und Pflichten für betroffene Unternehmen in Deutschland und ist der maßgebliche Rechtsrahmen. Artikel 20 der Richtlinie, der Governance-Anforderungen und Leitungsorganhaftung einführt, ist besonders weitreichend und wurde von allen Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzen.

Praktische Implikation

Für betroffene Unternehmen in Deutschland ist primär das NIS2UmsuCG (BSIG) maßgeblich, nicht die Richtlinie selbst. Dennoch ist das Verständnis der Richtlinie und ihrer Erwägungsgründe wertvoll: Bei Auslegungsfragen ziehen deutsche Gerichte und Behörden die Erwägungsgründe der Richtlinie als wichtige Interpretationshilfe heran. Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, sollten zusätzlich prüfen, welches nationale Umsetzungsgesetz für welche Betriebsstätte gilt — maßgeblich ist in der Regel der Staat, in dem die Einrichtung hauptsächlich tätig ist und ihre Hauptverwaltung unterhält. Eine rechtliche Beratung durch auf IT-Recht spezialisierte Anwälte mit Kenntnissen des jeweiligen nationalen Umsetzungsrechts ist bei grenzüberschreitenden Strukturen unerlässlich.

Verwandte Begriffe

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