NIS2UmsuCG
Definition
Das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) ist das deutsche Bundesgesetz, das die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und gleichzeitig das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zentrale Cybersicherheitsbehörde Deutschlands erheblich stärkt. Es novelliert das BSI-Gesetz grundlegend, führt neue umfangreiche Pflichten für Tausende Unternehmen in 18 regulierten Sektoren ein und schafft ein differenziertes dreistufiges Aufsichtssystem mit abgestuften Anforderungen je nach Einrichtungskategorie. Das Gesetz ist eine der weitreichendsten Regulierungen für die deutsche Unternehmenslandschaft seit Einführung der DSGVO im Jahr 2018.
Rechtsgrundlage
Das NIS2UmsuCG wurde im Frühjahr 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft. Die Kernvorschriften für betroffene Einrichtungen finden sich in §§ 28 bis 38 BSIG sowie in §§ 39 bis 68 BSIG für Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen. Ergänzend gelten die auf Basis des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere die aktualisierte BSI-KritisV mit konkreten Schwellenwerten für einzelne Sektoren. Das NIS2UmsuCG enthält in § 68 eine Übergangsregelung, die betroffenen Einrichtungen für bestimmte Maßnahmen gestaffelte Umsetzungsfristen einräumt, was bei der Compliance-Planung berücksichtigt werden sollte.
Praktische Implikation
Das NIS2UmsuCG ist die unmittelbare rechtliche Grundlage aller NIS2-Compliance-Aktivitäten in Deutschland. Betroffene Unternehmen sollten die für sie relevanten Paragraphen kennen und im Idealfall mit einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt besprochen haben. Besonders relevant sind § 28 (Betroffenheit), § 30 (Sicherheitsmaßnahmen), § 32 (Meldepflichten), § 33 (Registrierung), § 38 (Leitungsorganhaftung) und §§ 60 bis 61 (Bußgeldtatbestände und -rahmen). Das BSI stellt kostenlose Übersichten zu den Kernpflichten für betroffene Einrichtungen bereit, die einen guten Einstieg bieten. Ein internes NIS2-Rechtskataster, das alle relevanten Paragraphen den zuständigen Organisationseinheiten zuordnet, erleichtert die systematische Compliance-Umsetzung und Nachweisführung erheblich.
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