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NIS2-Glossar

Sektoren und Teilsektoren

Definition

Das NIS2UmsuCG definiert 18 regulierte Sektoren, unterteilt in hochkritische Sektoren (Anhang I) und sonstige kritische Sektoren (Anhang II). Hochkritische Sektoren umfassen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Sonstige kritische Sektoren schließen Post, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen ein. Die Zuordnung bestimmt wesentlich, ob eine Einrichtung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung einzustufen ist. Innerhalb der Sektoren existieren weiter differenzierte Teilsektoren mit jeweils spezifischen Schwellenwerten.

Rechtsgrundlage

Die Sektorenaufstellung ergibt sich aus Anhang I und Anhang II des NIS2UmsuCG in Verbindung mit Artikel 3 der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555. Die konkrete Zuordnung einzelner Unternehmenstypen zu Sektoren und Teilsektoren wird durch § 28 Abs. 6 BSIG und die BSI-KritisV mit sektorspezifischen Schwellenwerten präzisiert. Das BSI kann durch Allgemeinverfügungen gemäß § 28 Abs. 7 BSIG weitere Unternehmen zu betroffenen Einrichtungen erklären, wenn sie für die öffentliche Versorgung von erheblicher Bedeutung sind und nicht bereits durch die Schwellenwerte erfasst werden.

Praktische Implikation

Unternehmen sollten mithilfe der BSI-Publikation zur Sektorenzuordnung prüfen, ob ihre Kerntätigkeit einem regulierten Sektor oder Teilsektor zuzuordnen ist. Mehrspartenunternehmen können mehreren Sektoren gleichzeitig angehören, was zu kumulativen Anforderungen führt. Die Sektorzuordnung bestimmt, welche spezifischen technischen Leitlinien und Mindeststandards des BSI für das Unternehmen gelten und welche Aufsichtsbehörde zuständig ist. Eine präzise Selbsteinordnung ist die unverzichtbare Grundlage für eine zielgerichtete Compliance-Planung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage an das BSI oder die Einholung einer fundierten Rechtsauskunft, um eine eindeutig rechtssichere Bewertung zu erhalten. Das Ergebnis der Sektorzuordnung sollte intern dokumentiert und bei Unternehmensveränderungen erneut überprüft werden.

Verwandte Begriffe

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