BSI-Erstregistrierung
Die Frist zur BSI-Erstregistrierung ist verstrichen, doch eine Nachmeldung ist weiterhin möglich und dringend empfohlen. Unregistrierte Einrichtungen riskieren Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR nach § 40 NIS2UmsuCG. Diese Checkliste begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Nachmeldeprozess.
Das BSI wertet eine proaktive Nachmeldung als kooperatives Verhalten — je früher Sie handeln, desto geringer das Bußgeldrisiko. Nutzen Sie diese Checkliste als strukturierten Leitfaden für die Registrierung beim NIS2-Meldeportal.
Schritte zur Nachmeldung
Betroffenheit prüfen
Stellen Sie fest, ob Ihre Einrichtung als besonders wichtig oder wichtig nach NIS2UmsuCG eingestuft ist. Maßgeblich sind Sektor (18 kritische Sektoren), Mitarbeiterzahl (≥50) und Jahresumsatz/Bilanzsumme (≥10 Mio. EUR). Nutzen Sie dazu den BSI-Selbstauskunftsleitfaden.
Ansprechpartner und Kontaktdaten festlegen
Benennen Sie einen Sicherheitsverantwortlichen als primären Ansprechpartner für das BSI. Halten Sie Name, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer bereit — diese Daten werden im Registrierungsportal abgefragt.
Unterlagen vorbereiten
Bereiten Sie die Pflichtangaben vor: offizielle Unternehmensbezeichnung, Handelsregisternummer, Anschrift, zutreffende Sektorzuordnung nach Anhang I/II NIS2-RL sowie eine kurze Beschreibung der kritischen Dienste. Legen Sie vorhandene Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) als Nachweisdokumente bereit.
BSI-Registrierungsportal aufrufen
Rufen Sie das MELDEPFLICHTEN-Portal des BSI unter meldepflichten.bsi.bund.de auf. Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat oder eine BUND-ID. Legen Sie ein Organisationskonto an, falls noch nicht vorhanden.
Registrierung durchführen
Füllen Sie alle Pflichtfelder im Registrierungsformular vollständig aus. Wählen Sie die korrekte Einrichtungskategorie (besonders wichtig oder wichtig) und den zutreffenden Sektor. Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig vor dem Absenden — Korrekturen erfordern erneuten Kontakt zum BSI.
Nachweise und Dokumente hochladen
Laden Sie geforderte Nachweisdokumente hoch, etwa Handelsregisterauszug, Organigramm und ggf. vorhandene Sicherheitskonzepte. Stellen Sie sicher, dass hochgeladene Dateien im PDF-Format und unter 10 MB je Datei sind.
Bestätigungsprozess abwarten und dokumentieren
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Das BSI prüft die Angaben und sendet ggf. Rückfragen. Dokumentieren Sie Datum der Registrierung, verwendete Daten und erhaltene Bestätigungsnummern intern — diese werden für Nachweispflichten nach § 38 NIS2UmsuCG benötigt.
Laufende Aktualisierung sicherstellen
Die BSI-Registrierung ist keine einmalige Pflicht. Änderungen an Kontaktdaten, Sicherheitsverantwortlichen oder Dienstleistungen müssen dem BSI zeitnah gemeldet werden. Legen Sie einen internen Prozess für die jährliche Überprüfung der Registrierungsdaten fest.
BSI-Registrierung läuft — wir begleiten den Prozess
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