KI-Transparenz und KI-Richtlinie
Stand: September 2026
Kurz gesagt
Die Inhalte dieser Website entstehen KI-gestützt. Entwürfe, Strukturvorschläge, Recherchezusammenfassungen und der Code dieser Seite werden mit KI-Systemen erarbeitet. Veröffentlicht wird davon nichts ungeprüft: Jeder Text wird fachlich geprüft und freigegeben, die redaktionelle Verantwortung trägt Asmir Demiri. Mandanten-, Audit- und personenbezogene Daten werden nicht in KI-Systeme eingegeben. Diese Seite legt offen, wofür wir KI einsetzen, wofür nicht und wer für das Ergebnis geradesteht.
Wofür wir KI bei dieser Website einsetzen
- Textentwürfe und Formulierungsvorschläge für Fach-, Leistungs- und Blogseiten
- Gliederung und Struktur von Seiten, Vergleichen, Checklisten und FAQ
- Zusammenfassungen von Recherchen und Vorschläge für interne Verlinkung
- Entwicklung und Wartung des Codes, aus dem diese Website gebaut wird
KI ist dabei Werkzeug, nicht Autor. Fachliche Auswahl, Bewertung und Gewichtung der Themen stammen von uns — welche Fragen eine Seite beantwortet, welches Risiko hinter einer Anforderung steht und was davon in der Praxis trägt, entscheidet kein Modell.
Wofür wir KI nicht einsetzen
- Keine Veröffentlichung ohne vorherige fachliche Prüfung durch einen Menschen
- Keine generierten Referenzen, Kundenstimmen, Projektberichte, Statistiken, Zertifikate oder Autorenprofile. Was auf dieser Website als Erfahrung oder Qualifikation steht, ist belegbar
- Keine regulatorische Aussage ohne Abgleich gegen die Primärquelle — Gesetze im Internet, Bundesgesetzblatt, BSI, EUR-Lex, ENISA. Modelle geben Paragraphen und Fristen zuverlässig falsch wieder, gerade nach Gesetzesänderungen
- Keine automatisierten Entscheidungen über Personen
Prüfung und Verantwortung
Jeder veröffentlichte Text durchläuft eine fachliche Prüfung und eine ausdrückliche Freigabe. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte dieser Website trägt Asmir Demiri; die Angaben dazu stehen im Impressum. Die fachliche Grundlage dieser Prüfung — Werdegang, Qualifikationen und Zertifizierungen — finden Sie unter Über uns.
Wenn Ihnen auf dieser Website eine fachlich oder rechtlich fragwürdige Aussage auffällt, schreiben Sie uns. Wir prüfen den Hinweis und korrigieren die Seite, statt sie zu verteidigen: info@nis2-service.com
Eingesetzte Systeme
Wir arbeiten mit Claude (Anthropic), ChatGPT (OpenAI) und Gemini (Google). Diese Auswahl kann sich ändern — wenn sie sich ändert, wird diese Seite nachgezogen und das Standdatum oben angepasst.
KI in Beratungsmandaten
Auch in der Beratungsarbeit setzen wir KI ein — für Entwürfe, Strukturierung und Analysen. Dabei gelten dieselben Grenzen wie für diese Website, und eine zusätzliche:
- Mandanten-, Audit- und personenbezogene Daten werden nicht in KI-Systeme eingegeben. Arbeitsgrundlage sind anonymisierte oder allgemeine Sachverhalte
- Das fachliche Ergebnis — Bewertung, Empfehlung, Priorisierung, Nachweisführung — verantwortet immer der Berater, nicht das Werkzeug
- Kein KI-System entscheidet über Betroffenheit, Risikobewertung oder Auditergebnis
Dieselbe Frage stellt sich in Ihrem Unternehmen: Wer darf welche Daten in welches KI-System geben, wer verantwortet das Ergebnis, und wie wird das nachgewiesen? Genau darum geht es beim Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001.
Rechtlicher Rahmen
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gelten seit dem 2. August 2026. Artikel 50 Absatz 4 verpflichtet Betreiber, die KI-Systeme zur Erzeugung oder Manipulation von Texten nutzen, zur Offenlegung — allerdings nur für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt zudem ausdrücklich, wenn die Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Beides trifft hier zu. Diese Offenlegung erfolgt deshalb freiwillig: Wer zu Cybersecurity, Compliance und KI-Governance berät, sollte den eigenen Umgang mit KI benennen können, statt sich auf eine Ausnahme zu berufen.
Ergänzend gilt seit dem 2. Februar 2025 Artikel 4 der KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber müssen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz der Personen sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.
Wie personenbezogene Daten auf dieser Website verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Primärquelle zum Verordnungstext: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex.