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Externer DSB

Datenschutz & DSGVO: externer Datenschutzbeauftragter

Den Datenschutzbeauftragten extern besetzen und die DSGVO so umsetzen, dass sie im Alltag funktioniert — verzahnt mit Ihrer Informationssicherheit statt daneben.

Ihre Vorteile

Was Sie davon haben

Datenschutz, der zur Informationssicherheit passt — statt zweier getrennter Systeme

Benannter DSB ohne eigene Stelle
Wir übernehmen die Funktion des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 ff. DSGVO — benannt, erreichbar, mit Vertretung.
Ein System statt zwei
Datenschutz und Informationssicherheit teilen sich Verzeichnisse, Risikologik, Lieferantensteuerung und Meldeprozesse. Wir führen sie zusammen.
Meldewege, die nicht kollidieren
Eine Datenpanne kann zugleich ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall sein — mit unterschiedlichen Fristen und Adressaten. Das muss vorher geklärt sein.
Verträge, die tragen
Auftragsverarbeitungsverträge, gemeinsame Verantwortlichkeit und Drittlandtransfers — geprüft statt blind unterschrieben.
Cloud realistisch bewertet
Microsoft 365, Kollaborationsdienste und KI-Werkzeuge nüchtern eingeordnet — mit Zugriffs-, Protokollierungs- und Löschkonzept.
Praxis statt Papier-Compliance
Regelungen, die im Alltag befolgt werden können. Ein Konzept, das niemand einhält, schützt weder Daten noch Geschäftsleitung.
Die Ausgangslage

Zwei Regelwerke, dieselben Systeme

In den meisten Unternehmen sind Datenschutz und Informationssicherheit historisch getrennt gewachsen. Der Datenschutz kam mit der DSGVO, die Informationssicherheit mit Kundenanforderungen oder NIS2. Beide führen Verzeichnisse, beide bewerten Risiken, beide steuern Dienstleister, beide haben einen Meldeprozess — und beide meinen dieselben Systeme.

Das kostet doppelt: bei der Erhebung, bei der Pflege und in der Aufmerksamkeit der Fachbereiche, die zweimal zu denselben Themen befragt werden. Und es wird gefährlich, wenn die beiden Meldeprozesse im Ernstfall unterschiedliche Wege vorsehen. Ein Ransomware-Vorfall ist selten nur eines von beidem.

Wir bauen deshalb auf gemeinsamen Strukturen auf: ein Inventar, eine Risikomethodik, eine Lieferantensteuerung, ein Vorfallprozess mit zwei Meldepfaden. Getrennt bleibt, was die Regelwerke getrennt verlangen — der Rest wird einmal gemacht.

Leistungsbereiche

Was wir abdecken

Als laufendes Mandat oder als abgegrenztes Projekt

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Aufbau und Pflege nach Art. 30 DSGVO — die Grundlage, nach der eine Aufsichtsbehörde als Erstes fragt.

Auftragsverarbeitung

Prüfung und Gestaltung der Verträge, Bewertung von Unterauftragnehmern und Datenstandorten.

Betroffenenrechte

Prozesse für Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch — fristgerecht und dokumentiert.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Prüfung der Erforderlichkeit und Durchführung bei risikoreichen Verarbeitungen.

Datenpannen

Bewertung der Meldepflicht nach Art. 33 und 34, Meldung binnen 72 Stunden und Dokumentation.

Löschkonzept

Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen — für die Systeme, die tatsächlich im Einsatz sind.

Schulung & Sensibilisierung

Rollenspezifische Unterweisung der Beschäftigten mit belastbarem Teilnahmenachweis.

Technische Maßnahmen

Bewertung der Maßnahmen nach Art. 32 — gemeinsam mit den Controls aus Ihrem ISMS gedacht.

Leistungsumfang

Was wir liefern

  • Formale Benennung des Datenschutzbeauftragten inklusive Meldung an die Aufsichtsbehörde
  • Aufgebautes und gepflegtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Geprüfte Auftragsverarbeitungsverträge mit Lückenliste
  • Prozesse für Betroffenenrechte mit Fristenüberwachung
  • Meldeprozess für Datenpannen, abgestimmt mit dem Incident-Prozess der Informationssicherheit
  • Löschkonzept mit Aufbewahrungsfristen je Datenkategorie
  • Durchgeführte Schulungen mit Teilnahmedokumentation
  • Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten an die Geschäftsleitung
Der Ablauf

So arbeiten wir

01

Bestandsaufnahme

Welche Daten werden wo, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet — und was ist davon bereits dokumentiert.

02

Benennung

Formale Bestellung als Datenschutzbeauftragter, Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, Festlegung der Berichtslinie.

03

Lücken schließen

Verzeichnis, Verträge, Betroffenenrechte, Löschkonzept und technische Maßnahmen — priorisiert nach Risiko.

04

Verzahnung

Abgleich mit dem Informationssicherheits-Managementsystem, damit Risikobewertung, Lieferantensteuerung und Meldewege nicht doppelt existieren.

05

Regelbetrieb

Laufende Beratung, Prüfung neuer Verfahren und Software vor der Einführung, jährlicher Bericht an die Geschäftsleitung.

FAQ

Häufige Fragen

Müssen wir überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen?

In Deutschland ist eine Benennung unter anderem dann verpflichtend, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind — unabhängig davon gelten weitere Auslöser, etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Die Prüfung im Einzelfall gehört zum Auftakt.

Was hat Datenschutz mit NIS2 zu tun?

Formal sind es zwei getrennte Regelwerke mit unterschiedlichen Schutzzielen. Praktisch überschneiden sie sich stark: technische und organisatorische Maßnahmen, Lieferantensteuerung, Risikobewertung und Meldeprozesse. Wer beides getrennt aufbaut, führt zwei Verzeichnisse und zwei Meldewege — mit dem Risiko, dass im Ernstfall der falsche greift.

Kann ein Vorfall beide Meldepflichten auslösen?

Ja, und das ist der praktisch heikelste Punkt. Ein Ransomware-Vorfall kann gleichzeitig eine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO und ein erheblicher Sicherheitsvorfall nach BSIG sein — mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichen Adressaten. Wer das erst im Vorfall klärt, verliert Zeit, die er nicht hat.

Prüfen Sie auch Software vor der Einführung?

Ja. Neue Tools, Cloud-Dienste und KI-Anwendungen vor der Einführung zu bewerten, ist deutlich günstiger, als sie nachträglich datenschutzkonform zu machen oder wieder abzulösen.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Wir beraten fachlich zur Umsetzung des Datenschutzes und dokumentieren nachvollziehbar, worauf sich unsere Einschätzung stützt. Für rechtsverbindliche Bewertungen im Einzelfall arbeiten wir mit spezialisierten Kanzleien zusammen.

Lesetipp: Wo sich die beiden Regelwerke überschneiden und wo nicht, zeigt unser Vergleich NIS2 vs. DSGVO.

Datenschutz und Sicherheit aus einer Hand

Sagen Sie uns, wie Ihr Datenschutz heute organisiert ist. Wir zeigen Ihnen, was sich mit der Informationssicherheit zusammenführen lässt.

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