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NIS2-Glossar

Wichtige Einrichtung

Definition

Eine wichtige Einrichtung im Sinne des NIS2UmsuCG ist ein Unternehmen, das in einem der regulierten Sektoren tätig ist und zwischen 50 und 249 Mitarbeiter oder zwischen 10 und 50 Millionen Euro Jahresumsatz aufweist. Diese Einrichtungen unterliegen einer abgestuften Regulierung mit weniger strengen Anforderungen als besonders wichtige Einrichtungen, müssen jedoch ebenfalls angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementieren, sich beim BSI registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb der gesetzlichen Fristen melden. Die Unterscheidung zur besonders wichtigen Einrichtung ist wesentlich, weil wichtige Einrichtungen nur reaktiver Aufsicht unterliegen und niedrigere Bußgeldrahmen haben.

Rechtsgrundlage

Die Klassifizierung als wichtige Einrichtung ergibt sich aus § 28 Abs. 2 BSIG in Verbindung mit Anhang I und II der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik führt gemäß § 33 BSIG ein Register der betroffenen Einrichtungen und stellt Online-Registrierungsformulare bereit. Die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Umsatz orientieren sich an der EU-Empfehlung 2003/361/EG zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen. Bei wichtigen Einrichtungen führt das BSI Kontrollen nur bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße durch, nicht anlasslos wie bei besonders wichtigen Einrichtungen nach § 64 Abs. 2 BSIG.

Praktische Implikation

Mittelständische Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob sie in einem der 18 regulierten Sektoren tätig sind und die Mitarbeiter- oder Umsatzschwellenwerte überschreiten. Eine strukturierte Selbsteinschätzung anhand der BSI-Publikationen zur Sektorenzuordnung ist empfehlenswert, bevor externe Beratung in Anspruch genommen wird. Wichtige Einrichtungen müssen sich bis zur gesetzlich festgelegten Registrierungsfrist beim BSI registrieren und ihre Sicherheitsmaßnahmen auf den geforderten Stand bringen. Ein strukturierter Maßnahmenplan mit realistischen Meilensteinen, priorisierten Maßnahmen und klaren Verantwortlichkeiten hilft dabei, die Umsetzung termingerecht abzuschließen und bei einer BSI-Kontrolle vollständig nachzuweisen. Die frühzeitige Einbindung der Geschäftsführung ist dabei entscheidend.

Verwandte Begriffe

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