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NIS2-Glossar

KRITIS-DachG

Definition

Das KRITIS-DachG (KRITIS-Dachgesetz) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience), das physische Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Anlagen einführt und das NIS2UmsuCG um eine unverzichtbare physische Dimension ergänzt. Während das NIS2UmsuCG auf digitale Cybersicherheit fokussiert, adressiert das KRITIS-DachG den Schutz kritischer Infrastrukturen vor physischen Bedrohungen: vorsätzliche Sabotage, extreme Naturkatastrophen, Terroranschläge und Insiderbedrohungen durch eigene Mitarbeiter oder externe Personen mit Zutrittsrechten. Das Gesetz erkennt an, dass digitale und physische Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind und ganzheitlich betrachtet werden müssen.

Rechtsgrundlage

Das KRITIS-DachG wurde auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen erlassen und gilt ergänzend zum NIS2UmsuCG für Betreiber kritischer Anlagen. Die Kernpflichten umfassen Resilienzpläne gemäß § 7 KRITIS-DachG, Risikoanalysen für physische Bedrohungsszenarien gemäß § 5 KRITIS-DachG und Meldepflichten für physische Sicherheitsvorfälle gemäß § 9 KRITIS-DachG. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist gemeinsam mit dem BSI für die Aufsicht verantwortlich. Das BBK hat spezifische Leitlinien für die Erstellung von Resilienzplänen veröffentlicht, die inhaltliche und strukturelle Mindestanforderungen definieren.

Praktische Implikation

Betreiber kritischer Anlagen müssen die Anforderungen von NIS2UmsuCG und KRITIS-DachG gemeinsam in einer integrierten Sicherheitsstrategie betrachten und nicht als getrennte Compliance-Projekte verwalten. Eine kombinierte Risikoanalyse, die sowohl Cyber- als auch physische Bedrohungen abdeckt, ist effizienter als zwei voneinander getrennte Prozesse und stellt sicher, dass Wechselwirkungen zwischen digitalen und physischen Bedrohungen berücksichtigt werden. Das integrierte Sicherheitskonzept sollte physischen Schutz wie Zutrittskontrollen und bauliche Redundanzen gemeinsam mit IT-Sicherheitsmaßnahmen abbilden und gegenüber BSI und BBK nachweisbar dokumentiert sein. Ein gemeinsamer Ansprechpartner für beide Aufsichtsbehörden erleichtert die Koordination erheblich und stellt konsistente Antworten auf Anfragen beider Behörden sicher.

Verwandte Begriffe

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