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NIS2-Glossar

Konzernklausel

Definition

Die Konzernklausel des NIS2UmsuCG regelt, wie Unternehmensgruppen bei der Bestimmung der Schwellenwerte für die NIS2-Betroffenheit zu behandeln sind. Verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns werden bei der Berechnung von Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz konsolidiert betrachtet, wenn sie in denselben regulierten Sektoren tätig sind. Dies verhindert, dass Konzerne durch künstliche Aufspaltung in kleinere rechtliche Einheiten die NIS2-Schwellenwerte unterschreiten und damit der Regulierung entgehen, was das Schutzniveau kritischer Infrastrukturen gefährden und den Wettbewerb verzerren würde. Die Klausel ist besonders relevant für mittelständische Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften in regulierten Branchen.

Rechtsgrundlage

Die Konzernklausel ist in § 28 Abs. 5 BSIG verankert und greift auf die Definition verbundener Unternehmen nach § 15 AktG zurück. Die Berechnung der Schwellenwerte folgt der EU-Empfehlung 2003/361/EG zur Definition von KMU, die eine Konsolidierungspflicht für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen vorsieht. Das BSI hat ergänzende Leitlinien zur Anwendung der Konzernklausel veröffentlicht, die als Interpretationshilfe für komplexe Holdingstrukturen, Gemeinschaftsunternehmen und internationale Konzernkonfigurationen dienen.

Praktische Implikation

Konzernobergesellschaften müssen für jede Tochtergesellschaft prüfen, ob durch die konsolidierte Betrachtung die Schwellenwerte für wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen überschritten werden. Selbst kleine Tochtergesellschaften können durch die Konzernklausel in den NIS2-Geltungsbereich fallen, auch wenn sie für sich allein betrachtet weit unterhalb der Schwellenwerte liegen. Empfehlenswert ist eine zentrale Compliance-Koordination auf Konzernebene, die sowohl die Betroffenheitsanalyse als auch die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen über alle Tochtergesellschaften hinweg einheitlich steuert. Eine standardisierte Compliance-Vorlage, die an die spezifischen Gegebenheiten jeder Tochtergesellschaft angepasst wird, spart erhebliche Ressourcen und stellt konsistente Nachweise gegenüber dem BSI sicher. Die Ergebnisse der Konzernbetroffenheitsanalyse sollten jährlich aktualisiert werden, insbesondere bei Akquisitionen oder strukturellen Veränderungen.

Verwandte Begriffe

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