- Verlangt NIS2 einen Lieferantenfragebogen?
- § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG verlangt Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette einschließlich der sicherheitsbezogenen Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern. Ein bestimmtes Instrument schreibt das Gesetz nicht vor. Der Fragebogen hat sich durchgesetzt, weil er dokumentiert — entscheidend ist aber, dass eine Bewertung stattfindet und dass sie Folgen hat.
- Müssen alle Lieferanten NIS2-konform sein?
- Nein. Die Pflicht trifft Sie, nicht Ihre Lieferanten. Sie müssen die Sicherheit Ihrer Lieferkette steuern — also wissen, welche Anbieter kritisch sind, deren Sicherheitsniveau bewerten und angemessene Anforderungen vertraglich vereinbaren. Ob ein Lieferant selbst unter das BSIG fällt, ist davon unabhängig.
- Wie viele Fragen sind sinnvoll?
- So wenige wie möglich und so viele wie nötig — gestaffelt nach Kritikalität. Drei bis fünf Fragen für unkritische Anbieter, ein mittlerer Bogen für die Mehrheit, Nachweise und Vertragsanlage nur für die wenigen wirklich kritischen. Ein einheitlicher Bogen mit hundert Fragen erzeugt Rücklaufquoten, mit denen niemand arbeiten kann.
- Wie beantworten wir Fragebögen unserer eigenen Kunden?
- Mit einem gepflegten Antwortpaket statt Einzelfallbearbeitung. Wenn zu jedem der zehn Maßnahmenbereiche des § 30 BSIG eine belastbare Kurzantwort samt Beleg vorliegt, lassen sich die meisten Bögen daraus bedienen. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert vor allem widersprüchliche Angaben gegenüber verschiedenen Kunden — der Punkt, an dem es unangenehm wird.
- Was, wenn ein kritischer Lieferant schlecht abschneidet?
- Dann brauchen Sie eine dokumentierte Entscheidung, keine Ablage. Möglich sind Nachbesserung mit Frist, kompensierende Maßnahmen auf Ihrer Seite — etwa engere Zugänge und zusätzliche Überwachung —, bewusste Risikoakzeptanz durch die Geschäftsleitung oder der Wechsel. Nicht möglich ist, den Befund unbeantwortet zu lassen: Das ist schlechter als gar nicht zu fragen, weil Sie das Risiko dann nachweislich kannten.