NIS2-Checkliste Energie
Energieversorger zählen zu den hochkritischsten Infrastrukturbetreibern in Deutschland — Versorgungsunterbrechungen gefährden unmittelbar Bevölkerung und Wirtschaft. Neben NIS2 gelten für Sie spezifische Cybersicherheitspflichten aus dem EnWG, die zusätzliche Maßnahmen und Meldewege vorschreiben. Handeln Sie jetzt, bevor Prüfbehörden aktiv werden.
Ihre NIS2-Checkliste für Energie
- 1
Registrieren Sie sich beim BSI als Energieversorger
Melden Sie Ihr Unternehmen über das MELDEX-Portal beim BSI an und benennen Sie einen jederzeit erreichbaren Ansprechpartner gemäß EnWG § 5d. Der Ansprechpartner muss sicherheitsrelevante Informationen entgegennehmen und intern weiterleiten können.
- 2
Erstellen Sie ein vollständiges Asset-Inventar aller OT/SCADA-Systeme
Erfassen Sie sämtliche industriellen Steuerungssysteme (SCADA, ICS, DCS), Leitstellen-Software und Fernwirkeinrichtungen mit Versionsnummer, Netzwerkanbindung und Patch-Status. Dieses Inventar ist die Grundlage aller weiteren Sicherheitsmaßnahmen.
- 3
Führen Sie ein OT/SCADA-Sicherheitsaudit durch
Beauftragen Sie einen qualifizierten OT-Sicherheitsspezialisten mit einem technischen Audit Ihrer Steuerungsnetzwerke. Identifizieren Sie unsichere Konfigurationen, veraltete Firmware und nicht autorisierte Fernzugriffe auf Leitstellen und Umspannwerke.
- 4
Implementieren Sie strikte IT/OT-Netzwerksegmentierung
Trennen Sie Steuerungsnetze (SCADA, ICS) physisch und logisch vom IT-Verwaltungsnetz sowie vom Internet. Setzen Sie Datentransferzone (DMZ) und unidirektionale Datengateways ein, um Datenübertragungen in beide Richtungen zu kontrollieren.
- 5
Definieren Sie einen Incident-Response-Plan für Energieinfrastruktur
Legen Sie Eskalationspfade für Netzausfälle, Cyber-Angriffe und kombinierte physisch-digitale Angriffe fest. Der Plan muss BSI-Meldewege (24h Frühwarnung, 72h Vollmeldung), Kommunikation mit Übertragungsnetzbetreibern und Notbetriebsverfahren für Netzleitstellen enthalten.
- 6
Prüfen Sie alle Fernwartungszugänge auf Lieferanten und Wartungspartner
Dokumentieren Sie jeden Fernzugriff auf Steuerungssysteme. Beschränken Sie Wartungszugänge auf zeitlich befristete VPN-Sessions mit MFA und Session-Recording. Beauftragen Sie keine Lieferanten ohne schriftliche Sicherheitsvereinbarung.
- 7
Beauftragen Sie eine EnWG-§-5c-Konformitätsbewertung
Lassen Sie prüfen, ob Ihre bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen die Anforderungen von EnWG § 5c erfüllen. Dokumentieren Sie Lücken schriftlich und erstellen Sie einen Maßnahmenplan mit konkreten Umsetzungsfristen.
- 8
Schulen Sie OT-Operatoren und Leitstellenmitarbeiter zu Cyber-Bedrohungen
Führen Sie mindestens jährlich praxisnahe Schulungen für alle Mitarbeiter durch, die Steuerungssysteme bedienen. Trainieren Sie Erkennungsmerkmale von Ransomware, Social Engineering und Manipulation von Steuerungsbefehlen.
- 9
Entwickeln Sie Business-Continuity-Szenarien für Versorgungsunterbrechungen
Dokumentieren Sie Notbetriebsverfahren für den Fall eines vollständigen IT- oder OT-Ausfalls. Stellen Sie sicher, dass manuelle Steuerungsoptionen für kritische Netzknoten vorhanden und geübt sind.
- 10
Integrieren Sie physische Sicherheitsmaßnahmen nach KRITIS-DachG
Umspannwerke, Gasverteilstationen und Netzleitstellen benötigen gemäß KRITIS-Dachgesetz kombinierten physisch-digitalen Schutz: Zutrittskontrolle, Perimetersicherung und Überwachungskameras ergänzen die Cyber-Maßnahmen.
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